Anwalt für Mietrecht in München

Gekündigt? Reparaturen? Mietminderung? Mieterhöhung?

Die Heizung funktioniert schon seit dem Einzug nicht? Der Vermieter hat Eigenbedarf angemeldet? Oder soll die Miete erhöht werden? Meine Spezialisierung auf das Rechtsgebiet Mietrecht ermöglicht es mir, Ihnen als Anwalt eine kompetente Beratung für Ihr Anliegen in München zu geben.

Das Thema Wohnen ist emotional, da es um einen persönlichen Rückzugsort geht – und nicht selten eskalieren kleine Problemfelder zu großen Rechtsstreitigkeiten. Denn oft sind die Sachverhalte nicht ganz so klar, wie die Betroffenen es empfinden. Deshalb: Kontaktieren Sie schnell einen kompetenten Rechtsanwalt in München mit dem Rechtsgebiet Mietrecht, um große und teure Verfahren zu vermeiden!

Auch wenn man sich im Recht fühlt: Nicht alle Urteile sind eindeutig und das Mietrecht ist ein Rechtsgebiet, das durch die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs erheblichen Änderungen unterworfen ist. Egal, ob Sie eine Wohnung gemietet haben oder selbst Eigentümer sind, ist es oft wichtig, sich juristisch Rat durch einen Rechtsanwalt für Mietrecht der Anwaltskanzlei in München zu holen. Als Rechtsanwalt mit dem Tätigkeitsschwerpunkt für Mietrecht einer Kanzlei in München bin ich mit den Herausforderungen dieses Rechtsgebiets bestens vertraut. Selbstverständlich beantworte ich Ihnen auch gerne alle Fragen, die Sie zu Ihrem Mietvertrag, einer Räumung oder dem Wohnungseigentumsrecht haben – zögern Sie nicht und vereinbaren Sie noch heute einen Termin in meiner Kanzlei in München für eine Erstberatung.

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Vereinbaren Sie so früh wie möglich einen Termin mit einem kompetenten Ansprechpartner und sparen Sie sich unnötige hohe Kosten!

Sie haben eine Wohnung gemietet oder sind selbst Eigentümer? Ich vertrete Sie als langjähriger Anwalt für Mietrecht in München vor allem Mieter, aber auch Vermieter und Makler. Als Anwalt mit dem Tätigkeitschwerpunkt Mietrecht biete ich meinen Mandanten in meiner Kanzlei in München eine umfassende Beratung und Vertretung in mietrechtlichen Angelegenheiten.

Als Rechtsanwalt mit dem Rechtsgebiet Mietrecht unterstütze ich Sie bei der vertraglichen Gestaltung von Wohnungs- und Gewerbemietverträgen, berate bei laufenden Mietverhältnissen (z. B. bei der Durchsetzung oder der Abwehr von Mieterhöhungen), Änderung von Mietverträgen, der Durchsetzung oder Abwehr von Mängelansprüchen, bis zur Realisierung von offenen Forderungen aus dem Mietverhältnis.

Lassen Sie sich durch Ihren Rechtsanwalt für Mietrecht meiner Kanzlei in München beraten – egal, ob Sie Mieter oder Eigentümer sind!

Sie haben ein Problem mit Ihrem Vermieter?

Ganz schnell merkt man als Mieter, wenn einem die Wohnung, das Haus oder die Büroräume nicht vertragsgemäß zur Verfügung gestellt werden. Die Heizung leckt, die Abluftanlage funktioniert nicht – in diesem Fall haben Sie das Recht, bestehende Mängel ordnungsgemäß zu rügen und eventuell einen Teil der Miete als Mietminderung zurückzuhalten. Aber hier lauern Fallen: Wird beispielsweise zu viel zurückgehalten, kann dies zu einem Mietrückstand führen, der sogar eine Kündigung zur Folge haben kann. Rufen Sie also im Zweifel Ihren Rechtsanwalt, Ihre Rechtsanwältin für Mietrecht in München an.

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Ihr Rechtsanwalt für Mietrecht in München unterstützt Sie als Mieter bei

  • der Überprüfung von Mietverträgen und deren Zusatzvereinbarungen
  • einer Mietminderung und der Abwehr von Mieterhöhungen
  • dem Kampf gegen Mietmängel
  • der Durchsetzung eines Vorkaufsrechts bei der Veräußerung der Mietwohnung
  • der Rückerstattung einer Mietkaution
  • der Inspektion der Nebenkostenabrechnungen
  • Schadenersatzansprüchen
  • unberechtigten Kündigungen
  • Fragen rund um die Themen Renovierung und Schönheitsreparaturen

Als Ihr kompetenter Anwalt aus der Rechtsanwaltskanzlei für Mietrecht in München beantworte ich Ihre Fragen und berate Sie umfassend! Sprechen Sie mich an, wenn Sie eine erfolgreiche außergerichtliche Lösung anstreben. Durch die Arbeit als Anwalt im Rechtsgebiet Mietrecht verfüge ich über jahrelange Erfahrung bei der Lösung mietrechtlicher Problemstellungen und unterstütze Sie in meiner Kanzlei in München kompetent in allen Bereichen des Mietrechts.

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Themen im Mietrecht

Eigenbedarfskündigung

Wann darf ein Eigentümer Eigenbedarf anmelden? Kann man Widerspruch gegen eine Wohnungskündigung wegen Eigenbedarfs einreichen? Und welche Fristen gelten? Das Recht ist für Mieter in Deutschland sehr stark, aber auch hier gibt es Besonderheiten, die sie kennen sollten.

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Für einen Vermieter gestaltet sich die Kündigung eines Mietvertrags schwierig, denn er muss dem Mieter schriftlich begründen, dass er ein berechtigtes Interesse an der Aufhebung der Mietvereinbarung hat. Der Vermieter darf beispielsweise einem Mieter kündigen, wenn er die Räumlichkeiten tatsächlich für sich, seine Familie oder Angehörigen nutzen möchte und Eigenbedarf anmeldet. Ob Ihnen in einem solchen Fall eventuell eine Abfindung zusteht, kann Ihr Rechtsanwalt für Mietrecht in München für Sie unkompliziert herausfinden.

Erleichterte Kündigung

Nicht immer benötigt ein Vermieter ein berechtigtes Interesse, um einem Mieter zu kündigen. Wann das der Fall ist?

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Ein Vermieter kann auch ohne Vorliegen eines berechtigten Interesses ein Mietverhältnis kündigen, wenn es sich um ein Haus mit nicht mehr als zwei Wohnungen handelt, in dem der Vermieter auch selbst wohnt. Dafür benötigt er keine Kündigungsgründe, wobei sich jedoch die Kündigungsfrist um drei Monate verlängert.

Gewerberaummiete

Das Gewerberaummietrecht unterscheidet sich in einigen bedeutenden Punkten vom Wohnraummietrecht. So sollte beispielsweise beachtet werden, dass im Fall von Gewerberaummietverhältnissen kein besonderer Kündigungsschutz für den Mieter besteht. Hinzu kommt, dass für gewerbliche Mietverhältnisse die Regelungen der Sozialklausel nicht zur Anwendung kommen. Konkret bedeutet das, dass ein Mieter kein Widerspruchsrecht gegen eine vertragsgemäße Kündigung besitzt. Das kann insbesondere dann für Sie als Mieter unangenehm werden, wenn Sie auf die Nutzung der Räumlichkeiten für Ihr Unternehmen angewiesen sind. In solchen Fällen ist es wegen der rechtlichen Besonderheiten des Gewerberaummietrechts überaus sinnvoll, einen Rechtsanwalt für Mietrecht einer Kanzlei in München um Rat zu fragen.

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Bevor Sie jedoch überhaupt in ein gewerbliches Mietverhältnis eintreten, steht die Vertragsunterzeichnung an. Wenn Sie als Vermieter auftreten, dann ist ein rechtlich korrekt ausgestaltetes Vertragswerk unerlässlich. Wenden Sie sich gerne an mich als Rechtsanwalt für Mietrecht, der Ihnen bei der Vertragsgestaltung hilft, um sicherzugehen, dass Ihnen bei der juristischen Grundlage der Vermietung Ihres Objekts keine Fehler unterlaufen. Selbstverständlich berate ich aber auch Mieter, die sich nicht sicher sind, ob die Konditionen des Mietvertrags mit den geltenden rechtlichen Vorgaben konform gehen oder ob sie Fallstricke enthalten. In Ihrem Auftrag überprüfe ich als Rechtsanwalt für Mietrecht in München einen bestehenden gewerblichen Mietvertrag und achte genau darauf, dass keine Klauseln enthalten sind, die Ihnen zum Nachteil gereichen könnten.

Immobilienrecht

Ein Anwalt für Immobilienrecht ist immer dann gefragt, wenn es um rechtliche Probleme oder Beratungsbedarf bei der vertraglichen Gestaltung oder der Durchsetzung und Abwehr von Ansprüchen im Bereich Immobilien und Wohnungseigentum geht. Und: Im Immobilienrecht geht es meistens um hohe Werte.

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Rechtsfragen im Immobilienrecht sind häufig sehr komplex und von erheblicher finanzieller Tragweite. Mit fachlicher Kompetenz und langjähriger Erfahrung beraten wir Sie umfassend zum Allgemeinen Immobilienrecht, Maklerrecht, Wohnraummietrecht, Gewerberaummietrecht, Wohnungseigentumsrecht, zum Kauf und Verkauf von Immobilien und Grundstücken, zur Vertragsgestaltung, Werkverträgen, Mängeln, Forderungen aus Leistungen und Honoraren und zu Erbengemeinschaften.

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Maklerrecht

Ganz gleich, ob Sie ein potentieller Käufer sind oder eine Immobilie zum Verkauf anbieten – oft wenden sich beide Parteien an ein Maklerunternehmen, das die notwendigen Schritte in die Wege leitet. Die dabei auftretenden Rechtsbeziehungen werden in den §§ 652 – 655 des BGB geregelt. Diese wenigen Regeln tragen nicht immer zu mehr Übersicht bei, sondern sind oft Gegenstand juristischer Auseinandersetzungen. Als auf Vertragsrecht spezialisierter Rechtsanwalt bin ich Ihre ideale Anlaufstelle bei auftretenden Rechtsschwierigkeiten rund ums Maklerrecht.

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Ich berate Sie sowohl bei der Abwehr oder der Durchsetzung von Provisionsansprüchen als auch der Ausarbeitung von Makler- und Beratungsverträgen. Ob einfacher Maklervertrag, Alleinvertrag oder qualifizierter Alleinvertrag – unterschiedliche Vertragstypen bedürfen fachgerechter Beratung. Genau dafür bin ich da. Meine langjährige Erfahrung im Maklerrecht ermöglicht es mir, Ihre Ansprüche kompetent zu vertreten. Auch die Beantwortung von Fragen bei der Erstellung allgemeiner Geschäftsbedingungen in maklerrechtlichen Aspekten gehört zu meinem Angebot.

Mietrecht

Mietrecht Das Mietrecht regelt die Rechtsbeziehungen zwischen Mieter und Vermieter. Aber das Mietrecht ist komplex und oft wird Streit zwischen Mieter und Vermieter erst vor Gericht entschieden.

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Das deutsche Mietrecht ist extrem umfassend und sieht zahlreiche Besonderheiten vor. Sowohl Mieter als auch Vermieter sollten sich also gründlich informieren, bevor sie einen Vertrag unterzeichnen und sich mit einem Rechtsanwalt für Mietrecht kompetente Hilfe an ihre Seite stellen.

Mietspiegel

Der Mietspiegel stellt eine Übersicht über die ortsübliche Vergleichsmiete dar und schafft damit Markttransparenz für Mieter.

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Der Mietspiegel ist eine wichtige Informationsquelle, wenn es beispielsweise um die Anwendung der sogenannten Mietpreisbremse geht. Dies gilt in Gebieten mit sehr angespanntem Wohnungsmarkt. Das Hauptanwendungsgebiet für den Mietspiegel ist das gesetzliche Mieterhöhungsverfahren, mit dem ein Vermieter die Zustimmung des Mieters zu einer Erhöhung der Miete bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete verlangen kann.

Mietvertrag

Mietverträge enthalten Formularklauseln, welche die gesetzlichen Regelungen modifizieren.

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In der Praxis werden oft Klauseln verwendet, die einer gerichtlichen Überprüfung nicht standhalten und daher unwirksam sind. Es ist also durchaus für Mieter und auch für Vermieter sinnvoll, sich hinsichtlich der Wirksamkeit der vertraglichen Bestimmungen, die man unterschreiben soll, anwaltlich beraten zu lassen. Fragen Sie einen ortsansässigen Rechtsanwalt in München.

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Pachtrecht

Das Pachtrecht stellt eine Unterkategorie des Mietrechts dar. Denn der Pächter hat im Gegensatz zum Mieter nicht nur das Nutzungsrecht der Räumlichkeiten, sondern er darf ebenfalls mögliche Profite daraus ziehen. Dennoch kann es vorkommen, dass im Zuge eines Pachtverhältnis Ungewissheiten über Rechte und Pflichten der beteiligten Parteien entstehen. Um diese Unsicherheiten aufzuklären, bedarf es der Expertise eines versierten Rechtanwalts für Miet- und Pachtrecht meiner Kanzlei in München.

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Zwar sind die Ähnlichkeiten von Miete und Pacht kaum von der Hand zu weisen, dennoch existieren bedeutsame Unterschiede. Diese zu beachten kann entscheidend sein, um nicht in rechtlich bedenkliche Situationen zu geraten. Diese Unterschiede können sich beispielsweise auf Regelungen zur Kündigungsfrist oder die Nutzung des Inventars innerhalb der Pachträumlichkeiten beziehen. Die konkreten Details sind idealerweise im Pachtvertrag festgelegt, den Sie gemeinsam mit mir als Rechtsanwalt für Mietrecht prüfen oder als Verpächter aufsetzen können.

Räumungsklage

Sie haben Ihrem Mieter gekündigt und er zieht nicht aus? Dann ist der nächste Schritt eine Räumungsklage.

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Denn räumt der Mieter nach einer (fristlosen) Kündigung und einer Frist zur Räumung nicht die Wohnung, bleibt dem Vermieter nur die Räumungsklage als das letzte Mittel, mit der er den Auszug durchsetzen kann. Ihre Rechtsanwaltskanzlei in München hat langjährige Erfahrung im Rechtsgebiet Mietrecht und berät Sie gerne. Rufen Sie mich als Ihren Anwalt für einen telefonischen Erstkontakt an.

Vermieterrecht

Auch Vermieter haben Rechte! So diese das Recht auf Zahlung der Miete nach § 535 Abs. 2 BGB und dass die Mieträume in einem ordnungsgemäßen Zustand vom Mieter erhalten werden. Leider wird beides oft nicht eingehalten.

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Sollte Sie als Mieter gegen diese Rechte verstoßen, kann sich der Vermieter wehren: mit einer Abmahnung und bei großen Pflichtverstößen sogar mit einer fristlosen Kündigung. Ich als Rechtsanwalt für Mietrecht meiner Kanzlei in München vertritt sowohl Sie als Mieter, als auch Sie als Vermieter mit kompetenter Erfahrung.

Vermietung von Eigentumswohnungen

Kapitalanlagen können viele Formen annehmen. Viele Menschen nutzen Aktiendepots, um ihr Vermögen zu vermehren, wohingegen andere eher in Immobilien ihr Glück suchen oder gar beides miteinander kombinieren. Wer mit Immobilien Geld verdienen will, der wählt häufig die naheliegendste Option und entscheidet sich für einen Erwerb und anschließende Vermietung einer Eigentumswohnung. Allerdings hat der Gesetzgeber in den letzten Jahren eine ganze Reihe an Vorgaben erlassen, die ein Vermieter beachten muss, wenn er seine Immobilie an interessierte Mieter überlassen möchte. Seien es steuerrechtliche Vorgaben, Pflichten gegenüber einer möglicherweise vorhandenen Eigentümergemeinschaft oder Rechte eines Mieters – all diese Aspekte müssen Sie als Vermieter von nun an mit bedenken.

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Damit Sie diesen Schritt nicht allein gehen müssen, habe ich es mir als Rechtsanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht in München zur Aufgabe gemacht, Sie bei der Vermietung Ihrer Eigentumswohnung zu unterstützen. In Ihrem Auftrag prüfe oder gestalte ich Mietverträge aus und sorge dafür, dass Sie bei der Vermietung alle rechtlichen Vorschriften genau einhalten, um schon im Vorfeld mögliche Mieterbeschwerden zu vermeiden. Als Rechtsanwalt für Mietrecht stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung, sollten Sie Fragen zu mietrechtlichen Details haben. Auch bei problematischen Verhältnissen mit einem Mieter helfe ich gerne weiter. Zögern Sie nicht, einen Anwalt für Mietrecht in München anzusprechen!

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Verwalterverträge

Sollten Sie sich als Wohnungseigentümer einer Wohnungseigentümergemeinschaft angeschlossen haben, dann kann es durchaus vorkommen, dass Sie zusammen mit Ihren Miteigentümern die Einsetzung eines Verwalters wünschen. Zwar existiert keine gesetzliche Vorschrift dazu, dass eine Wohnungseigentümergemeinschaft einen Verwalter einsetzen muss, allerdings kann ein solcher Ihr Leben um ein Vielfaches vereinfachen, da er die Verwaltung von Aufgaben übernimmt, die weder Sie noch Ihre Miteigentümer ausüben wollen. Maßgeblich bezieht sich die Verwaltungstätigkeit des beauftragten Verwalters auf das Gemeinschaftseigentum. In welchem Umfang der Verwalter dabei für die Betreuung des Gemeinschaftseigentums zuständig ist, wird im Verwaltervertrag geregelt. Dieser gilt im Sinne des § 675 BGB als entgeltlicher Geschäftsbesorgungsvertrag und muss von einer beschlussfähigen Eigentümergemeinschaft ausgestaltet und beschlossen werden. Individuelle Eigentümer sind ohne die Zustimmung der Wohnungseigentümergemeinschaft nicht berechtigt, einen Verwalter einzusetzen.

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Damit beim Umfang und der genauen Tätigkeit des Verwalters keine Unstimmigkeiten entstehen, ist bei der Ausgestaltung des Verwaltervertrages die Beauftragung eines Wohnungseigentumsrecht eine sehr sinnvolle Herangehensweise. Dadurch wird sichergestellt, dass bei der Vertragserstellung alle rechtlichen Vorgaben hinreichend abgedeckt werden und der Vertrag sowohl formal als auch inhaltlich fehlerfrei bleibt. Als Rechtsanwalt für Mietrecht kenne ich mich mit den genauen Vorgaben für die Ausgestaltung von Verwalterverträgen sehr gut aus und helfe Ihnen und Ihren Miteigentümern gerne bei der fachgerechten Vertragsgestaltung. Sprechen Sie mich gerne bei diesbezüglichen oder anderen Fragen an und wir finden gemeinsam eine für Sie zufriedenstellende Lösung.

Verwalterwechsel

Wenn Sie über Immobilieneigentum verfügen, dann kommt es nicht selten vor, dass Sie zu dessen Verwaltung einen Hausverwalter einsetzen, der sich um die alltägliche Organisation des Immobilienbetriebs sorgt. Allerdings kann es vorkommen, dass der von Ihnen eingesetzte Verwalter die anfallenden Aufgaben nicht zu Ihrer Zufriedenheit erfüllt, weshalb Sie aus naheliegenden Gründen über einen möglichen Verwalterwechsel nachdenken. Dieser Schritt kann jedoch mit einigen rechtlichen Hürden verbunden sein, weshalb es sehr sinnvoll ist, vor einem geplanten Verwalterwechsel mit einem Rechtsanwalt für Mietrecht in München zu sprechen.

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Grundlage für jegliche Art der Hausverwaltung liefert der entsprechende Verwaltungsvertrag, in dem detailliert die Rechte und Pflichten des Verwalters sowie die Dauer der Verwaltungstätigkeit aufgelistet werden. Bevor Sie einen Verwalterwechsel in Betracht ziehen, sollten Sie sicherstellen, dass Ihnen der Verwaltungsvertrag diese Möglichkeit zum gewünschten Zeitpunkt gewährt. Konkret bedeutet das, dass Aspekte wie Kündigungsfristen und die Gültigkeitsdauer des Vertragsverhältnisses mit in die Überlegung einbezogen werden müssen. Sollten Sie einen Verwalterwechsel schon vor Ablauf des Vertrages oder der Kündigungsfrist wünschen, dann haben Sie unter Umständen die Möglichkeit, eine außerordentliche und oftmals fristlose Kündigung anzustrengen. Dafür bedarf es jedoch spezifischer Voraussetzungen, die im Regelfall auch im Verwaltungsvertrag festgehalten wurden. In jedem Fall sollten Sie diesen Schritt nicht überstürzt angehen und stattdessen zuvor mit einem Anwalt für Mietrecht in München Rücksprache halten. Ich begutachte das Verwaltungsverhältnis genau und sorge dafür, dass einem geplanten Verwalterwechsel nichts mehr im Wege steht.

Verwaltungsbeirat

Wenn Sie einer Wohnungseigentümergemeinschaft angehören, die sich dazu entschlossen hat, einen Verwalter zu beauftragen, dann kann es passieren, dass die Wohnungseigentümergemeinschaft beschließt, Sie oder einen Ihrer Miteigentümer zum Mitglied des Verwaltungsbeirats zu ernennen. Hinter dieser Bezeichnung verbirgt sich eine Position, deren maßgebliche Aufgabe es ist, den eingesetzten Verwalter bei der Durchführung vorab definierter Aufgaben zu unterstützen und seine Arbeit gegebenenfalls zu überprüfen. Damit soll sichergestellt werden, dass der Verwalter seinen Aufgaben gemäß dem vereinbarten Verwaltungsvertrages nachkommt und somit der ordnungsgemäße Betrieb der Immobilie sichergestellt werden kann. Es gilt hierbei allerdings zu beachten, dass der Verwaltungsbeirat gegenüber dem Verwalter über keinerlei Weisungsbefugnis verfügt, er wirkt als ein rein kontrollierendes bzw. unterstützendes Gremium.

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Darüber hinaus verfügt der Verwaltungsbeirat jedoch auch noch über die Möglichkeit, eine Eigentümerversammlung einzuberufen, selbst wenn diese außerplanmäßig stattfindet. Das ist insbesondere dann sinnvoll, wenn es Streitigkeiten unter einzelnen Eigentümern gibt, die diese nicht allein beilegen können und die zu Lasten der anderen Wohnungseigentümer gehen. Durch das Einberufen einer Eigentümerversammlung durch den Verwaltungsbeirat kann die Möglichkeit eröffnet werden, gemeinsam eine Lösung der Streitfrage zu finden und dadurch den Frieden unter den Wohnungseigentümern zu wahren. Sollten Sie sich nicht sicher sein, wie weit Ihre Befugnisse als Verwaltungsbeirat reichen, dann ist es eine gute Idee, einen Rechtsanwalt für Wohnungseigentumsrecht zu kontaktieren, der Ihnen gerne ausführlich Rede und Antwort steht.

Wohnungseigentumsrecht

Das Wohnungseigentumsrecht umfasst den Themenkomplex rund um den Erwerb von Wohnräumen und die damit einhergehenden Rechte und Pflichten und die Auseinandersetzung mit anderen Eigentümern in einer Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG). Entgegen der allgemeinen Vorstellung kann der Wohnungseigentümer grundsätzlich nicht ohne Weiteres mit seinem Wohnungseigentum nach Belieben verfahren. Überlassen Sie mir die Auseinandersetzung mit anderen Wohnungseigentümern. Sprechen Sie mit Ihrem Anwalt in München – ich bin für Sie da.

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Wohnungseigentum ist Sondereigentum an einer Wohnung und ist automatisch verbunden mit dem Miteigentumsanteil an dem gemeinschaftlichen Eigentum.

Wenn Maßnahmen am Wohnungseigentum eine Außenwirkung im weitesten Sinne entfalten und damit auch Nachteile für die Wohnungseigentümergemeinschaft zur Folge haben können, sind sie nicht erlaubt. Deshalb ergeben sich im Wohnungseigentumsrecht vor allem Streitigkeiten rund um die Wohnungseigentümergemeinschaft. Fragen Sie meine Kanzlei in München für Miet- und Wohnungseigentumsrecht – ich als Rechtsanwalt unterstütze und berate Sie gerne!

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Häufige Fragen

Für wen darf Eigenbedarf geltend gemacht werden?

Bei der Eigenbedarfskündigung muss ein Vermieter genau darlegen, wer in die Wohnung einziehen soll und, warum genau diese Person die Wohnung benötigt. Eigenbedarf kann der Vermieter die Wohnung für sich selbst, für enge Familienangehörige oder ein Haushaltsmitglied anmelden.

Jeder Mieter hat Anspruch auf eine Mietminderung, wenn die vertragsgemäße Nutzung der Wohnung durch einen Mangel oder aufgrund einer fehlenden Eigenschaft eingeschränkt ist. Damit der Mieter im nächsten Schritt die Mietminderung beanspruchen kann, muss man bei seinem Vermieter eine Mängelanzeige einreichen.

Mietrückstand kann schneller zur fristlosen Kündigung führen, als einem lieb ist. Wird zwei Monate in Folge die Miete nicht bezahlt, hat der Vermieter das Recht auf eine fristlose Kündigung mit einer darauf anschließenden Räumungsklage.

Grundsätzlich sind Mieterhöhungen rechtens. Der Vermieter muss jedoch einiges beachten, damit eine Erhöhung den gesetzlichen Vorgaben genügt. Der Vermieter darf die Miete frühestens 15 Monate nach dem Einzug oder nach der letzten Mieterhöhung bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete erhöhen. Sie darf allerdings innerhalb von drei Jahren nicht höher als 20 Prozent sein.

Das Mietrecht schützt den Mieter grundsätzlich vor einer willkürlichen Kündigung des Mietvertrags. Ein Vermieter kann die Wohnung nur dann kündigen, wenn er ein berechtigtes Interesse an der Beendigung des Mietverhältnisses hat. Der am häufigsten genannte berechtigte Kündigungsgrund, ist Eigenbedarf. Das bedeutet, dass der Vermieter die Wohnung selbst nutzen möchte oder ein enger Familienangehöriger oder ein Haushaltsmitglied des Vermieters die Wohnung übernehmen soll. Die Gründe sind sehr eng gefasst und sollten im Zweifelsfall immer von einem Anwalt überprüft werden. Denn der Mieter hat das Recht, Widerspruch gegen die Kündigung einzulegen.

Eine ordentliche Kündigung durch den Vermieter kann nur erfolgen, wenn dieser ein berechtigtes Interesse an der Aufhebung des Mietvertrages hat. Die Gründe dafür muss er dem Mieter im Kündigungsschreiben mitteilen. Unser Mietrecht sieht zusätzlich vor, dass ein Vermieter verpflichtet ist, den Mieter bei der Kündigung auf dessen Widerspruchsrecht aufmerksam zu machen. Wenn der Auszug aus der Wohnung eine unzumutbare Härte für den Mieter darstellt, sind die Chancen hoch, dass er in der Wohnung bleiben kann.

Jedes Urteil, das einen konkreten Prozentsatz für Mietminderung nennt, ist eine Einzelfallentscheidung – es kommt also immer auf die konkrete Beeinträchtigung an. Wenden Sie sich an einen Anwalt für Mietrecht in München, um gemeinsam mit ihm die Mietminderung zu berechnen.

Wolfgang Wodok, Rechtsanwalt in München
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